Amtliche Bekanntmachung: Biotopkartierung im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Die Aktualisierung der Biotopkartierung im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie die Dateneinspielung der Kartierungsergebnisse im Datenbestand der Biotopkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) sind mittlerweile abgeschlossen. Erfasst bzw. aktualisiert wurden alle nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotoptypen im Offenland sowie die Biotoptypen „Artenreiches Extensivgrünland“, „Streuobst-wiesen“ und „Magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen“ ab 1000 m2 bzw. – bei linearen Biotopen – ab 2 m Breite und 50 m Länge. Die bei der Aktualisierung nicht überarbeiteten Biotope bzw. Biotoptypen aus der Erstkartierung (z.B. Wälder) wurden nachrichtlich mit alter Nummer, Beschreibung und Artenliste übernommen.

Die Biotopkartierung hat weder das Ziel noch die rechtlichen Möglichkeiten, naturschutzfachlich wertvolle Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstücksbesitzern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie stellt lediglich eine Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar.

Rechtliche Einschränkungen können sich ergeben aus
• bestehenden Gesetzen, wie etwa § 30 und 39 BNatschG sowie Art. 23 und 16 Bay-NatSchG, die bestimmte Biotoptypen unter besonderen Schutz stellen sowie
• dem Verschlechterungsverbot in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder in Europäischen Vogelschutzgebieten (§ 33, 34 BNatSchG) oder
• Schutzgebietsverordnungen
Die aktualisierte Biotopkartierung kann im Internet im Fachinformationssystem Naturschutz des LfU („FIN-Web“) unter http://fisnat.bayern.de/finweb eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 11.05.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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