Amtliche Bekanntmachung: Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 146 „Freiflächenfotovoltaikanlage – Eberstetten I“

Vollzug des BauGB;
Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 146 „Freiflächenfotovoltaikanlage – Eberstetten I“ und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Freiflächenfotovoltaikanlage – Eberstetten I“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bauausschuss und Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm haben in ihren Sitzungen am 15.11.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 146 „Freiflächenfotovoltaikanlage – Eberstetten I“ im Sinne der §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB und die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO Freiflächenfotovoltaikanlage – Eberstetten I“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm beschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtgebietes Pfaffenhofen a.d.Ilm auf der ehemaligen Deponie Eberstetten I und umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 537/1, Gem. Eberstetten.
Beabsichtigt ist eine Freiflächenfotovoltaikanlage für die Nutzung der Sonnenenergie.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3,13 ha. Es handelt sich um freistehende Solar-Module ohne Fundamente mit einer Höhe von max. 3,0 m und einer max. Grundflächenzahl von 0,45. Die für die Anlage erforderlichen Wechselrichterstationen, Transformatoren und sonstigen Betriebsgebäude und –anlagen sollen zudem im Geltungsbereich errichtet werden mit einer max. überbaubaren Grundfläche von 75 m² und einer Gebäudehöhe von 4,0 m.
Erschlossen ist das Sondergebiet über einen aus Richtung Norden kommenden Betriebsweg sowie einer um die Deponie verlaufenden, befahrbaren Berme.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Mittwoch, 06.02.2013 bis einschließlich Dienstag, 05.03.2013

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 24.01.2013

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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