Öffentliche Bekanntmachung
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Plangebiet Ilmwiesen
- hochgeladen von Thomas Tomaschek
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung (GO);
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Plangebiet Ilmwiesen (Vorkaufsrechtssatzung „Ilmwiesen“)
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 22.10.2026 die Vorkaufsrechtssatzung „Ilmwiesen“ zur Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Ziel der Vorkaufsrechtssatzung ist es, eine geordnete städtebauliche und ökologische Entwicklung sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzflächen, die Entwicklung naturschutzfachlich hochwertiger Grün- und Gehölzstrukturen sowie die Ermöglichung einer hochwasserverträglichen Flächennutzung.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Pfaffenhofen: Fl.Nrn. 917, 923/12, 923/13, 925, 926, 927, 930, 931 und 1141/16. Er befindet sich nördlich der Schrobenhausener Straße im Bereich der Ilm.
Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht im Internet unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht oder während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 23.10.2026
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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