Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 188 „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“ mit gleichzeitiger 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sowie der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 188 „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“ sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Fischervereinsheim Pfaffenhofen“ beschlossen.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Sicherung des Bestands insbesondere Ermöglichung einer Vereinsgaststätte und Verhinderung weiterer Ausdehnung in den Außenbereich.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen sowie der Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit von Dienstag, 12.05.2020 bis einschließlich Montag, 15.06.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Wir weisen insbesondere auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung hin. Dort sind die gesamten Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Sollte dennoch eine persönliche Einsichtnahme erforderlich sein, ist dies auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen möglich. Hierfür wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Planunterlagen ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder telefonisch unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 erforderlich.
Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Einsichtnahme nur Gebrauch zu machen, wenn dies unbedingt erforderlich ist und im Übrigen die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu Nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den o. g. Telefonnummern während der allgemeinen Dienststunden sowie der oben bezeichneten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich entsprechend der vorbezeichneten Kontaktmöglichkeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht Rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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