Steuer

Beiträge zum Thema Steuer

Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse und Zweck der Hundehaltung der Stadt melden.Der Hundehalter soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus...

  • Pfaffenhofen
  • 28.03.22

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21

Öffentliche Bekanntmachung
Zahlungsaufforderung Grundsteuer / Gewerbesteuervorauszahlung

Öffentliche Zahlungsaufforderung Am 15. August 2020 sind zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B für 3. Kvj. 2020 Gewerbesteuervorauszahlung  für 3. Rate 2020 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC:...

  • Pfaffenhofen
  • 04.08.20

Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2019 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten, im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.19

Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2016 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016 erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 01.06.16
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