Heckenschnitt

Beiträge zum Thema Heckenschnitt

Ab Oktober
Bitte Hecken zurückschneiden

In vielen Bereichen des Pfaffenhofener Stadtgebiets werden Geh- und Radwege durch überhängende Äste, Sträucher und Hecken stark eingeschränkt. Teilweise sind Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, da der Bewuchs den Gehweg blockiert. Auch für Autofahrer stellen stark überwachsene Einmündungen und nicht mehr sichtbare Verkehrsschilder ein Sicherheitsrisiko dar. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken oder sonstige...

Ab 1. Oktober
Sträucher und Hecken zurückschneiden!

Überhängende Äste, Sträucher und Hecken können Fußgänger und Radfahrer an Geh- und Radwegen in Pfaffenhofen beeinträchtigen. Teilweise verdecken die Überwuchse auch Verkehrsschilder und Einmündungsbereiche und können somit von Verkehrsteilnehmenden schlecht eingesehen werden. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in Gärten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Ab 1. Oktober jedes Jahres ist dies aber...

Vogelschutzzeit
Hecken und Sträucher schneiden ab 1. März verboten

Der massive Beschnitt von Hecken und Sträuchern ist ab dem 1. März bis zum 30. September verboten. Die Regelung dient dem Vogelschutz und kann bei Nichtbeachtung zu hohen Geldstrafen führen. Von Anfang März bis Ende September ist es untersagt, Hecken und Sträucher abzusägen oder stark einzukürzen. Grund für das Verbot ist der Schutz von Tieren, die in den Hecken Brut- und Niststätten finden. Ebenfalls soll der Lebensraum von Pflanzen geschützt werden. Ab 1. März: Hecken schneiden verboten In...

März bis September
Keine Hecken und Sträucher abschneiden

Von Anfang März bis Ende September dürfen Hecken nur noch schonend geschnitten werden. Erlaubt sind Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in diesem Zeitraum nicht komplett abgeschnitten oder beseitigt werden. Das Verbot gilt von 1. März bis 30. September und ist im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben. Hintergrund ist, dass viele Vögel in dem Geäst brüten und durch ein...

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