Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst drei Teilgeltungsbereiche im Förnbacher Forst, welche sich südlich der Gemeindeverbindungsstraße von Streitdorf nach Großarreshausen und nördlich der Kreisstraße PAF 23 befinden. Die drei Teilgeltungsbereiche sind im Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Freitag, 06.03.2020 bis einschließlich Dienstag, 07.04.2020

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wie die der unteren Naturschutzbehörde oder dem Wasserwirtschaftsamt liegen bereits vor und sind dem Sitzungsbuchauszug zum Billigungsbeschluss, welcher mit den Planunterlagen ebenfalls ausgelegt wird, zu entnehmen. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse,
  • Haselmaus, Uhu, Wespenbussard, weitere Vogelarten, Zauneidechse, Reptilien), sh. hierzu auch den faunistischen Ergebnisbericht sowie die vertiefende Untersuchung zum Uhuvorkommen
  • Hinweis auf Artenspektrum faunistisch und floristisch, im Plangebiet und -umfeld sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich bzw. Kompensation

Informationen zum Schutzgut Biologische Vielfalt

  • Vorhandene Freiflächen und Gehölzsäume; Hinweis auf Artenspektrum faunistisch und floristisch; Biotop- und Nutzungstypenkartierung

Informationen zum Schutzgut Boden, Fläche

  • Aussagen zur Bodenbeschaffenheit
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Aussagen zu Böden, Bodenfunktion; technische Beschreibung der Windkraftanlagen mit Aussagen zu wassergefährdenden Stoffe.
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität

Informationen zum Schutzgut Mensch u. Gesundheit

  • Aussagen zur Erholungsfunktion des Waldes und zu Lärmimmissionen; Schalltechnische Untersuchung mit Immissionsprognose für umliegende Siedlungsbereiche
  • Aussagen zum Schattenwurf durch Rotordrehung mittels Schattenwurfgutachten

Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes; Sichtbarkeitsanalyse mit Aussagen zu Blickbeziehungen und Gesamtwirkung

Informationen zum Schutzgut Abfall und Abwasser

  • Technische Beschreibung der Windenergieanlage, Datenblatt zu Abfallmengen und Abfallentsorgung, Kundeninformation zur Entstehung von Abwasser

Im Weiteren sind insbesondere Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen vorhanden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.02.2020

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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