Bekanntmachung
Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bei der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm anmelden. Außerdem ist der Stadt zu melden, wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird bzw. wenn der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist.

2. An- und Abmeldungen können an folgenden Stellen vorgenommen werden:
Online auf der Homepage der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unter www.pfaffenhofen.de/hundesteuer, im Stadtsteueramt der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 18 (Eingang Ingolstädter Straße), 3. Stock, Zimmer 3.02 oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Hauptplatz 1, Erdgeschoss, Zimmer 002.

Pfaffenhofen a.d. Ilm, 08.10.2020
Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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