Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Gesamtfortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 den Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm samt seinen Ortsteilen.

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 17.05.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Gesamtfortschreibung und Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nunmehr in der Zeit von

Freitag, 02.11.2018 bis einschließlich Montag, 07.01.2019

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 205 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Stellungnahmen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke

  • Landschaftsplan der Stadt Pfaffenhofen, BBP Stadtplanung Landschaftsplanung
  • Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, gevas humberg & partner,
  • Hydrologische Gutachten zu den Flächen Eb3, Eh1, Gö1, Ha1, He4 und Wa1, Dr. Blasy – Dr. Overland
  • Integriertes Klimaschutzkonzept Stadt Pfaffenhofen, Green City Energy AG, 12/2012
  • Korridor der Südumgehung für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Staatliches Bauamt Ingolstadt
  • Lageplan Daueranlage + Ideenteil zur Gartenschau, Hutterreimann Landschaftsarchitektur, Stand 01/2013
  • Schalltechnische Stellungnahme zum Flächennutzungsplan – Förnbach Voruntersuchung, C. Hentschel Consult, Stand 04/2017
  • Verkehrslärmuntersuchung im Stadtgebiet Pfaffenhofen – Erläuterungsbericht, C. Hentschel Consult, Stand 12/2014

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Mensch

  • ­Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Immissionsschutztechnische Stellungnahme
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Gesundheitsamt
  • Regierung von Oberbayern
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen
  • Eisenbahn-Bundesamt München
  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
  • Bayerischer Bauernverband
  • Gemeinde Schweitenkirchen – Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zu Immissionsschutz: bestehende Lärmkontingente, Immissionen / Immissionsschutz entlang der Bahntrasse, immissionsschutzrechtlichen Konflikten zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnbauflächen, allgemeinen Betroffenheit immissionsschutzrechtlicher Belange,
  • Landwirtschaftliche Hinweise: Einhaltung von Abstandsflächen zwischen bestehenden Hopfengärten und Wohnbebauung,
  • Forstwirtschaftliche Hinweise: Einhaltung von Abstandsflächen zu bestehenden Baumreihen/Bäumen/Wäldern zum Schutz vor Baumfall,
  • zur Schaffung qualitativer Freiflächen zur Erhaltung der Gesundheit,
  • zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens in den kleinen Ortsteilen / umliegenden Gemeinden durch die Ausweisung von Bauflächen.

Schutzgut Boden/Wasser

  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Immissionsschutzverwaltung
  • Regierung von Oberbayern
  • Planungsverband Region Ingolstadt
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zu Überschwemmungsgebieten: Überprüfung Überschwemmungsgebiet entlang des Gerolsbachs, mögliche Lage von neu ausgewiesenen Bauflächen in Überschwemmungsgebieten, Darstellung von als Risikogebiet im Sinne des § 73 WHG bestimmten Gebieten,
  • zu Flächen, die möglicherweise von abfließendem Oberflächenwasser betroffen sind,
  • Trinkwasserschutz: Angrenzende Baufläche an das Trinkwasserschutzgebiet im Schindelhauser Holz
  • allgemeine Hinweise zu Entwässerungskonzepten im Rahmen von nachgelagerten Bebauungsplänen,
  • zu Belastungen von Böden: Hinweise zu bekannten sowie möglichen Bodenverunreinigungen,
  • zur Freihaltung von Talräumen von Bebauung,
  • allgemeine Hinweise zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden.

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts

  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Naturschutz, Gartenbau und Landschaftspflege
  • Regierung von Oberbayern
  • Planungsverband Region Ingolstadt
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zur Lage von Bauflächen in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten oder im regionalen Biotopverbund,
  • zur Erhaltung / Berücksichtigung bestehender Biotopstrukturen sowie allgemeine Hinweise zur Beachtung des Arten- und Biotopschutzes,
  • Forstwirtschaftliche Hinweise: Einhaltung von Abstandsflächen zu bestehenden Baumreihen/Bäumen, Erhalt des Bestandes, Ersatzaufforstungen bei einer Rodung, Erforderlichkeit einer Rodungserlaubnis,
  • allgemeine artenschutzrechtliche Hinweise,
  • allgemeine naturschutzrechtliche Hinweise (Schutz und Erhalt von Bäumen, Rodungszeiträume, Abstände zu Gewässern, naturschutzrechtlicher Ausgleich, geringer Versiegelungsgrad)

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung
  • Regierung von Oberbayern
  • Planungsverband Region Ingolstadt

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zur Ortsrandeingrünung,
  • zur Lage von Flächen in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten,
  • zur Durchgrünung / Eingrünung in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten,
  • zur Darstellung von Wegeverbindungen, die der Naherholung dienen,
  • Hinweis auf Überplanung eines markanten Höhenzuges,
  • Beachtung der Topografie in nachgelagerten Bebauungsplanverfahren,
  • Panoramaweg: Freihaltung von Blickbeziehungen von Bebauung und Sicherung des Wegs,
  • Erhalt von Waldbestand, um umfangreiche Geländemodellierungen zu vermeiden,

Schutzgut Klima/Luft

  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zur Durchgrünung von Bauflächen,
  • zur Darstellung bestehender Grünstrukturen,
  • Kaltluftschneisen: Erhaltung bestehender Kaltluftschneisen auf Grund der Bedeutung für das Stadtklima und zum Erhalt der Funktionsfähigkeit, teilweise Überprüfung der Lage der dargestellten Kaltluftschneisen,

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bauleitplanung
  • Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Untere Denkmalschutzbehörde
  • Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
  • Bayerischer Bauernverband
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

  • zu landwirtschaftlichen Belangen: Schutz der landwirtschaftlichen Betriebe und Flächen in den dörflichen Ortsteilen vor einer baulichen Nutzung durch Verzicht auf Neudarstellung von Bauflächen / Bestandsanpassungen, Überplanung von landwirtschaftlichen Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen bzw. allgemeinen Beeinträchtigung/Einschränkungen von Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben durch Bauflächendarstellungen, Einschränkung ansässiger Betriebe durch benachbarte Wohnnutzung auf Grund von erhöhten Immissionsschutzanforderungen, agrarstrukturelle Verschlechterung auf Grund der Verknappung landwirtschaftlicher Flächen durch die Neuausweisung von Bauflächen sowie den erforderlichen Ausgleichsbedarf
  • allgemeine Hinweise zur Betroffenheit von Bodendenkmälern/ Verdachtsflächen sowie Baudenkmälern,
  • allgemeine Hinweise auf einzuhaltende Abstände bei Pflanzungen zum Schutz von Bahnanlagen,

Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen und privaten Unternehmen liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

  • Naturschutz und Landschaftspflege: hier mit dem Hinweis auf Biotope,
  • Immissionsschutz/Luftreinhaltung mit Bezug auf die Verkehrsbelastung sowie Belastungen durch andere Nutzungen im Stadtgebiet
  • Landschaftsbild,
  • Überschwemmungsgefahr,
  • Retention von Oberflächengewässern,
  • Klimaschutz: Erhalt einer Kaltluftschneise.

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Boden, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.10.2018

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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