Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzungen an der Grund- und Mittelschule“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzungen an der Grund- und Mittelschule“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.10.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzungen an der Grund- und Mittelschule“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der beabsichtigten Bauleitplanung umfasst die Grundstücke der Ehemaligen Theresia Gerhardinger Schule samt Dreifachturnhalle und Sportplatz entlang des Gerolsbaches zwischen Niederscheyerer Straße und Kapellenweg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.02.2019 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 142 „Sondergebiet Schul-, Sport- und Freizeitnutzungen an der Grund- und Mittelschule“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von

02. März 2019 bis einschließlich 03. April 2019

gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.02.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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