Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Gesamtfortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.07.2015 den Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gefasst. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm aus dem Jahr 1996 ist auf Grund der tatsächlichen Entwicklungen sowie der rechtlichen Änderungen der vergangenen 20 Jahre überholt. Für die künftige Siedlungsentwicklung bedarf es einer Überprüfung der Bauflächendarstellungen hinsichtlich aktueller stadtplanerischer und landschaftsplanerischer Überlegungen. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm samt seinen Ortsteilen.

Für eine möglichst frühzeitige Unterrichtung und Einbindung der Öffentlichkeit wurden bereits folgende Veranstaltungen durchgeführt:

- Auftaktveranstaltung am 24.02.2016
- Forum Landschaft am 13.04.2016
- Forum Verkehr am 19.04.2016
- Forum Ortsteile am 25.04.2016
- Forum Kernstadt am 14.06.2016
- Infoveranstaltung zum Vorentwurf am 03.04.2017

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt samt Begründung und Umweltbericht in der Zeit von

Montag, 15.05.2017 bis einschließlich Mittwoch, 14.06.2017

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Haupt-platz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Der Öffentlichkeit wird mit der Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege-ben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 04.05.2017

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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