Änderung des Bebauungsplans „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“ und Erlass einer Veränderungssperre

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportge-lände Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 den Aufstellungsbeschuss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“ gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die notwendige Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Kindertagesstätte baurechtlich zu ermöglichen und damit die erforderlichen Kinderbetreuungsplätze für den Ortsbereich Niederscheyern sicherzustellen.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 128, Gemarkung Niederscheyern. Er erstreckt sich ausgehend von der Niederscheyerer Straße Richtung Norden bis an die Kindertagesstätte Maria Rast und grenzt westlich direkt an den östlichen Fußgängerzugang zur Kindertagesstätte Maria Rast bzw. der Schule Niederscheyern an und ist aus dem Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 27.07.2017 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“, also für das Grundstück mit der Fl. Nr. 128, Gemarkung Niederscheyern eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich ausgehend von der Niederscheyerer Straße Richtung Norden bis an die Kindertagesstätte Maria Rast und Grenzt westlich direkt an den östlichen Fußgängerzugang zur Kindertagesstätte Maria Rast bzw. der Schule Niederscheyern an und ist im Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.06, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.07.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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