Widmung

Beiträge zum Thema Widmung

Amtliche Bekanntmachung: Widmung des Platzes am Hungerturm zu einem beschränkt-öffentlichen Weg

B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Widmung des Platzes am Hungerturm zu einem beschränkt-öffentlichen Weg Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 28.07.2016 einstimmig, den Platz am Hungerturm als beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die...

  • Pfaffenhofen
  • 29.07.16

Amtliche Bekanntmachung: Widmung von Eigentümerwegen: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Weggesetzes

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung von Eigentümerwegen Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die aufgeführten Wege als Eigentümerwege (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Wege die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2...

  • Pfaffenhofen
  • 03.11.15

Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung des Holunderwegs als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige...

  • Pfaffenhofen
  • 03.11.15

Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung der Fichtenstraße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige...

  • Pfaffenhofen
  • 03.11.15
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