Widmung

Beiträge zum Thema Widmung

Öffentliche Bekanntmachung
Widmung des Volksfestplatzes

Bekanntmachung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Widmung von Straßen und Wegen Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, die Widmung des Volksfestplatzes wie folgt zu ändern: Der Volksfestplatz im Stadtgebiet von Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde mit erstmaliger Anlage des städtischen Straßenbestandsverzeichnisses am 11.08.1988 als Ortsstraße (Verkehrsfläche mit Fahrbahnen in damaliger Anlage) in...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung des Platzes am Hungerturm zu einem beschränkt-öffentlichen Weg

B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG); Widmung des Platzes am Hungerturm zu einem beschränkt-öffentlichen Weg Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 28.07.2016 einstimmig, den Platz am Hungerturm als beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung von Eigentümerwegen: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Weggesetzes

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung von Eigentümerwegen Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die aufgeführten Wege als Eigentümerwege (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Wege die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung des Holunderwegs zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung des Holunderwegs als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung der Verlängerung der Fichtenstraße zur Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 22.10.2015 einstimmig, die Verlängerung der Fichtenstraße als Ortsstraße (Art. 3 Nr. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung der "Erich-Kästner-Straße" als Ortsstraße

Vollzug des BayStrWG; Widmung der „Erich-Kästner-Straße“ als Ortsstraße Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 11.12.2014 einstimmig, die „Erich-Kästner-Straße“ als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG). Straßenbezeichnung:...

Amtliche Bekanntmachung: Widmung eines Weges an der Stettiner Straße zu einm Eigentümerweg

Vollzug des BayStrWG; Widmung eines Weges an der Stettiner Straße zu einem Eigentümerweg Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 11.12.2014 einstimmig, einen Weg an der Stettiner Straße als Eigentümerweg (Art. 3 Nr. 4 i. V. m. Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6...

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