Stadtrat beschließt Neufassung des Einheimischenmodells

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Mit dem Thema Wohnungswirtschaft bzw. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat sich der Pfaffenhofener Stadtrat in seiner letzten Sitzung bei zwei Tagesordnungspunkten ausführlich beschäftigt. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen zum einen bestehende städtische Wohnungen saniert sowie neue Sozialwohnungen geschaffen werden und zum Zweiten soll das Einheimischenmodell überarbeitet und aktualisiert werden. Die Ausweisung von Bauland soll jeweils bedarfsgerecht erfolgen. So wird das neue Baugebiet Pfaffelleiten an der äußeren Moosburger Straße auch nur abschnittsweise ausgewiesen und erst nach und nach erschlossen.

Mit ihrem Einheimischen-Modell verfolgt die Stadt Pfaffenhofen bereits seit 24 Jahren erfolgreich das Ziel, junge Familien am Ort zu halten und ihnen auch ohne allzu hohes Einkommen bzw. großes Vermögen die Erfüllung des Traums vom Eigenheim zu ermöglichen. Angesichts der derzeitigen Wohnraumknappheit und der stark gestiegenen Immobilienpreise werden die Vergaberichtlinien jetzt geändert. Die Regularien gelten bereits und finden Anwendung auf alle neu eingeleiteten Bauleitplanverfahren der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Der Stadtrat hatte bereits im Februar den Grundsatzbeschluss gefasst, dass bei Neuausweisungen von Wohnbauland künftig 50 Prozent statt bisher 30 Prozent der Baulandflächen für das Einheimischenmodell zur Verfügung gestellt werden müssen und bei Nutzungsänderungen von Misch- zu Wohngebieten ein Viertel statt eines Sechstels. Weitere Anpassungen der Richtlinien waren jetzt notwendig, nicht zuletzt auch um die Regularien „europafest“ zu machen und den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände zur Europarechtskonformität der deutschen Einheimischenmodelle nachzukommen.

Die neuen Vergaberichtlinien sind für unbebaute Grundstücke formuliert, das Konzept ist aber auch für den Geschosswohnungsbau geeignet. Mit der Überarbeitung ihres Einheimischenmodells will die Stadt städtebaulichen Fehlentwicklungen aufgrund zahlungskräftiger Immobilienkäufer von außerhalb entgegenwirken. Vor allem soll ein Wegzug der ortsverbundenden Bevölkerung – und hier vor allem von Familien mit Kindern – wegen hoher Grundstückspreise im Stadtgebiet verhindert oder zumindest eingeschränkt werden.

Gestützt auf die jüngsten Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages sind bei der Bereitstellung von vergünstigtem Bauland neben sozialen Lebensverhältnissen (Kinder, Behinderung, Pflegebedürftigkeit) auch Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. So werden jetzt in den Vergaberichtlinien Maximalgrenzen für Einkommen und Vermögen festgesetzt: Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) liegt bei 90.000 Euro pro Haushalt und die Vermögensgrenze bei 145.000 € pro Haushalt.

Die Überlegung, Pluspunkte für ehrenamtliche Tätigkeit zu vergeben, wurde auf Empfehlung des Bayerischen Städte-/Gemeindetages fallen gelassen. Mit aufgenommen in die Richtlinien wurde dagegen ein Ausschlusskriterium für eine Bewerbung: Wer früher bereits einmal ein Baugrundstück bzw. ein Erbbaurecht im Rahmen den Pfaffenhofener Einheimischenmodells erworben hat, ist nicht mehr antragsberechtigt.

Wer sich für ein Grundstück im Rahmen des Einheimischenmodells interessiert, findet ein Formular zur Interessenbekundung auf www.pfaffenhofen.de/einheimischenmodell.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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