Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen“

Der vom Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ in seiner Sitzung am 31.07.2015 beschlossene sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm in der Fassung vom 10.02.2015, redaktionell geändert am 31.07.2015 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 14.01.2015, Az. 30/31/6102 genehmigt.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ regelt die Konzentrationsflächen zur Aufstellung von Windkraftanlagen im gesamten Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ in der Fassung vom 10.02.2015, redaktionell geändert am 31.07.2015 liegt samt Begründung in der Fassung vom 10.02.2015, redaktionell geändert am 31.07.2015, Umweltbericht in der Fassung vom 10.02.2015, redaktionell geändert am 31.07.2015, den Bestandteilen des Fachkonzepts in der Fassung vom 10.02.2015, redaktionell geändert am 31.07.2015 und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei den nachfolgenden Mitgliedsgemeinden des Planungsverbandes „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“

- Gemeinde Baar-Ebenhausen
Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen, Zimmer Nr. 105 (1. OG)
- Gemeinde Ernsgaden, VG Geisenfeld
Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Zimmer Nr. 7
- Stadt Geisenfeld, VG Geisenfeld
Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld, Zimmer Nr. 7
- Gemeinde Gerolsbach
Hofmarkstraße 1, 85302 Gerolsbach, Zimmer Nr. 2.5 (1. OG)
- Gemeinde Hettenshausen, VG Ilmmünster
Freisinger Straße 3, 85304 Ilmmünster, Zimmer Nr. 1
- Markt Hohenwart
Marktplatz 1, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 14 (1. OG)
- Gemeinde Ilmmünster, VG Ilmmünster
Freisinger Straße 3, 85304 Ilmmünster, Zimmer Nr. 1
- Gemeinde Jetzendorf
Poststraße 1, 85305 Jetzendorf, Sitzungssaal (1. OG)
- Markt Manching
Ingolstädter Straße 2, 85077 Manching, Pinnwand bei Zimmer Nr. 203 (2. OG)
- Gemeinde Münchsmünster
Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster, Zimmer Nr. 08
- Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen, Zimmer Nr. 2.06
- Gemeinde Pörnbach, VG Reichertshofen
Schlossgasse 5, 85084 Reichertshofen, Zimmer Nr. 12 (1. OG)
- Gemeinde Reichertshausen
Pfaffenhofener Straße 2, 85293 Reichertshausen, Zimmer Nr. 12
- Markt Reichertshofen, VG Reichertshofen
Schlossgasse 5, 85084 Reichertshofen, Zimmer Nr. 12 (1. OG)
- Gemeinde Rohrbach
Hofmarkstraße 2, 85296 Rohrbach, Zimmer Nr. 10 (1. OG)
- Gemeinde Scheyern
Ludwigstraße 2, 85298 Scheyern, Zimmer Nr. 24
- Gemeinde Schweitenkirchen
Hauptstraße 29, 85301 Schweitenkirchen, Zimmer Nr. 12
- Stadt Vohburg
Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg, Zimmer Nr. 201 (2. OG)
- Markt Wolnzach
Marktplatz 1, 85283 Wolnzach, Zimmer Nr. 10 (1 OG)

auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden der jeweiligen Verwaltung öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen Landkreis Pfaffenhofen
a. d. Ilm“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Bauleitplans schriftlich gegenüber dem Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm“ oder den Mitgliedsgemeinden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Abschließend wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.03.2016

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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