Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“ mit gleichzeitiger 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 „Niederscheyern“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 57 „Schul- und Sportgelände Niederscheyern“ mit gleichzeitiger 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 102 „Niederscheyern“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 79/Teilfläche, 128 sowie 277/51 Teilfläche der Gemarkung Niederscheyern. Er umfasst das Wohnbaugrundstück östlich des Fußgängerzugangs zur Grundschule in Niederscheyern, ausgehend von der Niederscheyerer Straße, wie auch die Fläche der nördlich angrenzenden Kindertagesstätte Maria Rast sowie diesen Zugang selbst und ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen zur notwendigen Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Kindertagesstätte sowie Schaffung von Wohnbaurecht im Rahmen einer angemessenen Nachverdichtung.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Montag, 09.03.2020 bis einschließlich Donnerstag, 09.04.2020

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.02.2020

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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