Begrünungssatzung
Pfaffenhofen soll grüner werden

Foto: Shutterstock - Josef Kubes

Der Pfaffenhofener Bauausschuss hat kürzlich eine Begrünungssatzung erlassen. Diese soll zum 15. März in Kraft treten; sie betrifft dann künftige Neubauten und erstmalig hergestellte oder wesentlich veränderte Flächen unbebauter Grundstücke.

Mit den Vorgaben der Begrünungssatzung sollen gleich mehrere Ziele erreicht werden: Durch mehr Grün in der Stadt kann dem Klimawandel begegnet und die Stadt gekühlt werden. Zudem gewinnt Pfaffenhofen an Attraktivität, da das Stadt- und Ortsbild aufgewertet wird. Und vor allem soll ein Beitrag zum Artenschutz geleistet werden. Das Artensterben schreitet weltweit, und damit auch im Pfaffenhofener Stadtgebiet voran. Deshalb gilt es, dieser Entwicklung mit gezielten Maßnahmen entgegenzuwirken. Das Schöne ist, jeder kann einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten.

Die Vorgaben der Satzung umfassen mehrere Bereiche, es geht um Dach- und Fassadenbegrünungen, Gärten, Eingrenzungen und Stützmauern. Im Detail bedeutet das:

Flachdächer und die Dächer größerer Nebenanlagen wie Carports und Garagen müssen ab einer Fläche von 12 m² und einer Dachneigung bis 15 Grad zu mindestens 80 % begrünt werden. Ausgenommen sind Flächen für technische Anlagen, lichtdurchlässige Überdachungen, Terrassen und Überdachungen für genutzte Freibereiche. Die Kombination von Begrünung und technischer Anlagen (PV) ist zulässig.
Vorgärten und andere unbebaute Flächen auf Grundstücken sind gärtnerisch anzulegen. Dies bedeutet, dass der Boden wasseraufnahmefähig sein muss und die Bereiche mit Sträuchern, Stauden, Wiesen- oder Rasenflächen zu gestalten sind. Das gilt jedoch nur, wenn diese Flächen nicht für eine erlaubte Nutzung wie Stellplätze, erforderliche Wege, etc. verwendet werden. Unzulässig sind demnach geschotterte Steingärten, Kunstrasen, großflächige Mulchungen und Plattenbeläge. Zudem ist ab einer Grundstücksfläche von 300 m² ein Baum zu pflanzen, ein weiterer Baum für jede zusätzlichen 400 m² Grundstücksfläche.
Einzäunungen in Form von beispielsweise Hecken, Sträuchern, Zäunen oder Mauern sind bis zu einer Höhe von 1.20 m zulässig. Sockel für Eingrenzungen sind nur entlang von öffentlichen Verkehrsflächen erlaubt. Zwischen privaten Grundstücken sind lichtdurchlässige Abgrenzungen eines Grundstücks, wie etwa Drahtzäune, bis zu 1.60 m gestattet. Pflanzungen hinter Eingrenzungen sind straßenseitig bis 1.60 m und zwischen privaten Grundstücksgrenzen bis zu 2 m zulässig. Als Gehölze sind neben Laubhecken und Laubgehölzen auch Eibenhecken erlaubt. Das Ziel ist es Gabionen und Zäune mit Sichtschutzelementen zu vermeiden und mit Hecken und einer Reihe von Sträuchern für Sichtschutz zu sorgen.
Stützmauern bis zu einer maximalen sichtbaren Höhe von 1 m sollen als Trocken- bzw. Natursteinmauern erstellt werden. Ab 1 m Höhe sind Stützmauern zu begrünen. Sie dürfen allerdings eine maximale Höhe von 2 m nicht überschreiten (ausgenommen sind Stützmauern an Rampen von Tiefgaragen). Durch die Vorgaben sollen Lebensräume geschaffen, Ressourcen geschont und das Ortsbild verschönert werden.
Fassaden ab einer Länge von 20 m sollen zu mindestens 20 % durch vorgesetzte Rankpflanzen oder Säulenbäume begrünt werden. Ausgenommen sind die Fassaden von Reihenhäusern.

Bei Fragen rund um die Vorgaben der neuen Satzung geben Frau Eileen Labun, 08441 78 10 8 oder eileen.labun@stadt-pfaffenhofen.de und Frau Elisabeth Kuntscher, 08441 78 18 2 oder elisabeth.kuntscher@stadt-pfaffenhofen.de Auskunft.

Zum Thema „Natur im Garten“ findet am Donnerstag, 2. März um 18 Uhr ein Multivisionsvortrag im Festsaal statt. Dort werden neben faszinierenden Einblicken in die Tier- und Pflanzenwelt auch Tipps gegeben, wie der eigene Garten einen wichtigen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten kann. Die Stadt lädt alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu diesem Vortrag ein.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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