Aus dem Stadtrat
Fortschreibung des Mietspiegels beschlossen
- Der Mietspiegel bietet eine Übersicht der Mieten in Pfaffenhofen.
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Die Stadt Pfaffenhofen hat bereits seit 2016 einen qualifizierten Mietspiegel. Zuletzt wurde dieser in 2024 neu aufgestellt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass der Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert werden kann und nach vier Jahren neu erstellt werden muss. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den fortgeschriebenen Mietspiegel 2026 mehrheitlich als qualifiziert anerkannt. Der aktuelle Mietspiegel 2026 ist im Internet ab sofort unter pfaffenhofen.de/mietspiegel abrufbar und in Kürze gedruckt bei der Stadtverwaltung erhältlich.
Wurde in der Diskussion im Stadtrat die Auffassung vertreten, ein Mietspiegel begünstige eher Mieterhöhungen, da Vermieter sich an den ausgewiesenen Vergleichsmieten orientieren und ihre Mieten entsprechend anpassen könnten (Stadtrat Rohrmann), meinte demgegenüber Stadtrat Gold, der für den Mieterverein Pfaffenhofen an Vorversionen des Mietspiegels beteiligt war: der Mietspiegel schaffe sowohl für Mieter als auch für private Vermieter Transparenz und Rechtssicherheit. Für Mieter begrenze er das Ausmaß von Mieterhöhungen, Vermietern diene er als Orientierung für eine angemessene Miethöhe. Bürgermeister Herker verwies darauf, dass gerade in Bereichen mit angespanntem Wohnungsmarkt (wie Pfaffenhofen) durch einen qualifizierten Mietspiegel übermäßigen Mieterhöhungen entgegengewirkt werden könne. Die Stadt wirke daneben aber auch aktiv auf die Wohnungssituation ein, etwa durch den kontinuierlichen Bau von Sozialwohnungen durch die städtische „WBG“ oder die Anwendung des Einheimischemodells.
Der Mietspiegel wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mithilfe des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Dabei werden die bisherigen Mietwerte an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Dieses Verfahren ist deutlich kostengünstiger und weniger aufwendig als eine erneute umfassende Datenerhebung, kann die örtliche Entwicklung jedoch nur annäherungsweise abbilden.
Für die Fortschreibung wurde die Preisentwicklung zwischen Januar 2024 und Januar 2026 herangezogen. In diesem Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex um 4,42 Prozent. Entsprechend wurden die Grundmietwerte angepasst, während die bereits ermittelten Zu- und Abschläge für Merkmale wie Ausstattung oder Lage unverändert bleiben.
Mit der Fortschreibung des Mietspiegels 2024 wurden der Mietspiegeltext ergänzt sowie das Anwendungsbeispiel mit den Ergebnissen der Fortschreibung aktualisiert. Weitere inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen beträgt zum Zeitpunkt der Datenerhebung: 10,42 €/m² (2024: 9,98 €/m²)
Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Er bildet eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und dient verlässlich zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Existiert in einer Kommune ein gültiger Mietspiegel, so muss ein Vermieter bei einer Mieterhöhung darauf Bezug nehmen. Mieterinnen und Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten, ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Übergeordnetes Ziel für den Stadtrat ist die dauerhafte Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Pfaffenhofen. Dazu soll der Mietspiegel den Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Orientierungshilfe über Miethöhen im Stadtgebiet an die Hand geben und dazu beitragen, das Mietpreisgefüge möglichst transparent zu gestalten. Zur Berechnung des Mietspiegels 2024 wurden im Frühjahr 2024 insgesamt über 8.000 Haushalte angeschrieben. Eine Neuerstellung mit Datenerhebung und Datenauswertung ist für 2028 vorgesehen, um die aktuellen, ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel zu gewährleisten.
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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