Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2026
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2026 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2026 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten...