Öffnungsperspektive
Einschränkungen und Lockerungen für Unternehmen
Zuletzt aktualisiert: 14.04.2021, 07:45 Uhr AktuellesÄnderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Ab dem 12. April gilt eine veränderte Fassung der 12. BayIfSMV. Nur noch Lebensmittelgeschäfte, Drogerien etc. zählen dann zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Baumärkte, Buchläden und Schuhgeschäfte etc. dürfen nur noch wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels öffnen. Regelungen für Click & Meet mit Testergebnis für den Handel Ab 12. April ist in Pfaffenhofen Click & Meet...