Neuer Glücksspielstaatsvertrag
Das Online-Glücksspiel soll legalisiert werden

Die Neuerungen des Glücksspielstaatsvertrages sind derzeit in aller Munde. Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Staatskanzleien auf einen „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielneuregulierungs-staatsvertrag – GlüNeuRStV)“ geeinigt. Sollten die Ministerpräsidenten den Entwurf im März absegnen, würde der Vertrag am 1. Juli 2021 in Kraft treten und den bislang weitgehend unregulierten Markt für Online-Wetten in Deutschland regeln.

Der Entwurf zur Neuregulierung ist auf politischer Ebene entschieden worden, aber wie kommt eine Legalisierung des Online-Glücksspiels bei den Suchtexperten an? Wir fragen Psychologin Ute Floet, sie leitet an der psychosozialen Suchtberatungsstelle in Pfaffenhofen die Fachstelle Glücksspielsucht, von denen es bayernweit 22 gibt. Seit dem Jahr 2008 haben hier Menschen mit Glücksspielproblemen und deren Angehörige eine Anlaufstelle, wo sie Beratung und Behandlung finden.

Wie ist das Online-Glücksspiel in Deutschland geregelt?

U. Floet: Bundesweit dürfen die staatlichen Lotterien ihre Produkte auch online anbieten. Mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein ist das Angebot von Online-Casinos aufgrund des Spielerschutzes in Deutschland verboten. Darüber hinaus hätten seit dem Jahr 2012 eigentlich 20 Konzessionen für Online-Sportwetten vergeben werden sollen, doch aufgrund unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen ist es nie dazu gekommen. Die Begrenzung auf 20 Konzessionen ist am 01.01.2020 weggefallen. Somit können Anbieter von Online-Sportwetten nun Lizenzen beantragen. Bisher waren diese Angebote, zumindest außerhalb von Schleswig-Holstein, nur geduldet.

Wieso braucht es einen neuen Staatsvertrag?

U. Floet: Trotz des Verbotes spielen die Deutschen im nicht-regulierten Glücksspielmarkt. Die Unternehmen haben ihren Sitz im EU-Ausland, also zum Beispiel auf Malta oder auch außerhalb der EU, und entziehen sich dadurch dem Vollzug der Glücksspielaufsichten der Bundesländer. Dadurch bleiben Untersagungsverfügungen meist erfolglos. Es handelt sich bei den online angebotenen Glücksspielen wie Poker, Roulette oder auch Automatenspielen eindeutig um illegales Glücksspiel.

Was sieht also der Entwurf vor, und was bedeutet das für den Spieler?

U. Floet: Um das illegale Online-Glücksspiel zu kontrollieren, soll es in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dazu soll eine Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, der die Überwachung des Online-Glücksspiels in Deutschland obliegt. Das schafft auf jeden Fall mehr Klarheit und Sicherheit für den Online-Spieler, der dann bei möglichen Problemen einen Ansprechpartner hat. Wer eine Lizenz möchte, muss allerdings im Gegenzug einige Auflagen erfüllen. Darunter findet man auch die viel diskutierte 1.000-Euro-Grenze. Mit Hilfe einer Limitdatei soll verhindert werden, dass ein Spieler „anbieterübergreifend“ monatlich mehr als 1.000 Euro auf seine Spielkonten einzahlt. Grundsätzlich geht die Regulierung durch die Festsetzung einer Höchstgrenze in die richtige Richtung, aber das Limit scheint willkürlich gesetzt. Unsere Klientinnen und Klienten kommen aus allen sozialen Schichten, da können 1.000 Euro schon mal die Existenz bedrohen. Außerdem ist es auch fragwürdig, was die Höchstgrenze in dem Fall aussagen würde. Wären Personen die monatlich 900 Euro ausgeben weniger suchtgefährdet?
Daneben soll es auch eine Sperrdatei geben, die Teilnehmer gegebenenfalls vom Spiel ausschließt. Unsere Klientinnen und Klienten würden grundsätzlich davon profitieren, allerdings ist das Prozedere noch unklar, und eine Mindestsperrdauer von drei Monaten halten wir für viel zu kurz. Wichtig zu wissen wäre, ob die Sperre selbst- oder fremdbestimmt vollzogen wird, und ob im Falle der Fremdsperre der Anbieter oder eine dritte Instanz sperrt. Auch der Aufwand des Sperrprozesses, und ob die Spielsperre mit therapeutischen Hilfsangeboten verzahnt wäre, ist unklar. Sie sehen, die Reformierung des Online-Glücksspielmarktes lässt noch viele Fragen offen.

Was fehlt ihrer Meinung nach?

U. Floet: Die Spielsucht stellt eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar, auf die stärker hingewiesen werden müsste. Insgesamt kommt bei der Neuerung die Suchtprävention viel zu kurz, zu der meiner Meinung nach auch das im Moment noch fehlende Werbeverbot gehört. Hier müsste in jedem Fall mehr aufgeklärt werden, damit deutlich wird, dass legal nicht gleich ungefährlich bedeutet.

Wohin können sich Menschen mit Glücksspielproblemen und deren Angehörige wenden?

U. Floet: Unser Angebot in Pfaffenhofen reicht von der klassischen Einzelberatung und Gruppenangeboten für Menschen mit einer Glücksspielproblematik und deren Angehörige über ambulante Rehabilitation, Vermittlung in stationäre Rehabilitation und Nachsorge bis hin zu Präventionsangeboten und fachlicher Beratung. Wer sich also für unsere Angebote interessiert, kann gerne unter der bekannten Nummer 08441/ 89060 anrufen. Die Beratung ist kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch anonym. Weitere Infos gibt es auch auf unserer Homepage unter www.prop-ev.de/pfaffenhofen.

Autor:

Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Prop e.V. aus Pfaffenhofen

Türltorstaße 5, 85276 Pfaffenhofen/Ilm
+49 8441 89060
pfaffenhofen@prop-ev.de
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