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Baugenehmigung für Bürgerwindpark Pfaffenhofen erteilt

Für den Landrat geht es steil nach oben: 
Albert Gürtner (FW) bei der Besichtigung des Bürgerwindrades der Genossenschaft im Lustholz mit BEG-Vorstand und SPD-Kreisrat Andreas Herschmann.  | Foto: BEG Pfaffenhofen
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  • Für den Landrat geht es steil nach oben:
    Albert Gürtner (FW) bei der Besichtigung des Bürgerwindrades der Genossenschaft im Lustholz mit BEG-Vorstand und SPD-Kreisrat Andreas Herschmann.
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Mancher Beobachter hatte schon nicht mehr daran geglaubt. Doch nach rund vier Jahren Genehmigungsphase hat das Landratsamt Pfaffenhofen der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen (BEG) die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 im Förnbacher Forst im Stadtgebiet Pfaffenhofen an der Ilm erteilt. Damit kann das Projekt in die nächste Phase gehen.

“Auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie im Stadtgebiet Pfaffenhofen ist damit ein wichtiger Meilenstein geschafft. Nach Inbetriebnahme der drei geplanten Anlagen wird die Kreisstadt Pfaffenhofen hundert Prozent lokale Stromversorgung erreichen”, freut sich Andreas Herschmann, Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen über den großen Fortschritt.

Genehmigt wurde die Errichtung von drei sogenannten Onshore-Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Nennleistung von je Anlage 4,2 Megawatt (MW) einer Gesamthöhe von 229 m und einem Rotordurchmesser von 138 m.

Mit einer Gesamtleistung von 12,6 MW handelt es sich bei dem Bürgerwindpark um den bislang leistungsstärksten in der Region. Die Stadt Pfaffenhofen, die das Projekt auch politisch mehrheitlich befürwortet, wird mit Inbetriebnahme das Ziel zur 100 Prozent lokalen und erneuerbaren Stromversorgung planmäßig erreichen können.

Landrat Gürtner, der sich schon vor seiner Wahl zum Landrat in seiner damaligen Funktion als zweiter Bürgermeister der Stadt Pfaffenhofen für den Windpark stark gemacht hatte, zeigt sich zufrieden: "Bei der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft ist die Beteiligung der Bürger entscheidend. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Projekt war von Anfang an sehr hoch. Man kann sich schließlich sogar direkt an den Anlagen beteiligen. Das Bunte Bündnis und ich haben uns bis 2030 hundert Prozent erneuerbare Stromversorgung im Landkreis vorgenommen. Der BEG Bürgerwindpark wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten!"

Andreas Herschmann ist erleichtert und fühlt sich bestätigt: „Nachdem sich von Anfang an ein breites bürgerschaftliches Bündnis hinter unser Projekt gestellt hatte war das natürlich ein unglaublicher Ansporn weiterzumachen. Seither ist auch unsere Genossenschaft stark gewachsen. Alle unsere stand heute 770 Mitglieder können stolz darauf sein. Es hat sich gelohnt, dass wir nie aufgeben haben!”

Bereits im April 2016 hatte die BEG das Projekt im Stockerhof Pfaffenhofen erstmals vorgestellt. Damals wurden alle möglichen sieben Standorte für Windkraftanlagen im Förnbacher Forst aufgezeigt.

Nach einer PAFundDu-Infoveranstaltung der Stadt im Rathaus und weiteren Detailplanungen wurde dann im August 2016 der Bauantrag mit drei Anlagen beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Zugleich fasste die Stadt Pfaffenhofen den Beschluss zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ und setzte mit einem Ratsbegehren den Bürgerentscheid “Saubere Energie aus Windkraft” aufs Gleis. Die Pfaffenhofener entschieden sich dabei bekanntlich am 23.10.2016 mit 56,9 Prozent für die Fortführung des Bebauungsplanes und damit auch für die Realisierung des Vorhabens.

Seither ist viel passiert:
Auf Anregung von Landratsamt und Bundeswehr wurden zwei Standorte leicht verändert und die Anlagen um rund 50 m verschoben, die Windräder wurden auf einen noch effizienteren Anlagentyp angepasst und für verschiedene Tierarten wurden Konzepte zum Schutz bei Bau und Betrieb erarbeitet. Dabei wurden auch das Umweltministerium und Umweltminister Thorsten Glauber beteiligt. Der letzte Stand wurde im Juli 2019 mit den geänderten Antrags- und Planunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht.

Letztlich erst im März 2020 fanden seitens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt auch aktuelle, bundesweite Forschungsergebnisse zum Uhu-Flugverhalten ihre Anerkennung. Fazit der obersten Umweltschützer im Freistaat: Der Uhu fliegt gar nicht so hoch und damit nicht in den Gefahrenbereich. Der Vogel ist somit durch die Windräder auch nicht gefährdet.

Die obere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern bestätigte der Pfaffenhofener Bürgerenergie-Genossenschaft überdies auf dem richtigen Weg zu sein und im öffentlichen Interesse zu handeln. In einer Stellungnahme äußerte sich die Regierungsverwaltung: "Die Errichtung von WEA (Windenergie-Anlagen) liegt im öffentlichen Interesse, da dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zukommt."

Am 05.08.2020 konnte somit Landrat Albert Gürtner schließlich grünes Licht geben.
Übrigens, so einschlägige Fachleute, die bisher einzige Genehmigung für Windkraftanlagen in Bayern in diesem Jahr.

Die Genehmigung umfasst auch viele Verpflichtungen für Artenschutzmaßnahmen:
Vorsorglich für den Fall eines möglichen Aufenthaltes eines Wespenbussard, werden die Windräder in den ersten drei Jahren von Mitte Mai bis Ende August nur nachts betrieben. Die Maßnahmen sind in den Ertragsberechnungen berücksichtigt und fallen aufgrund der windschwachen Monate im Sommer nicht ins Gewicht.

Zudem ist die Genossenschaft verpflichtet ein digitales Fledermausmonitoring mit Abschaltautomatik und aktive Maßnahmen am Boden zum Schutz von Zauneidechse und Haselmaus durchzuführen.

Herschmann nahm die Entscheidung erleichtert zur Kenntnis: "Klimaschutz und Artenschutz sind zwei Seiten der gleichen Medaille und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir waren immer sicher, dass wir eine gute Lösung für alle Artenschutzfragen erarbeitet haben! Die Genehmigungsbehörde hat uns das nun bestätigt. Das freut mich, aber lieber wäre mir gewesen, wir hätten nicht so viel Zeit für den Klimaschutz verloren!"

Mit der Genehmigung sind nun alle Voraussetzungen für eine Beteiligung an einer der kommenden Windkraftausschreibungen der Bundesnetzagentur erfüllt. Als reine Formalität gilt der noch ausstehende Satzungsbeschluss der Stadt Pfaffenhofen zur endgültigen Wirksamkeit des Bebauungsplanes.

Mit den ersten Arbeiten könnte so bereits im Winter begonnen werden.

Auf der Webseite der BEG www.buergerenergie-pfaffenhofen.de können sich Bürger an dem Projekt unverbindlich Anteile reservieren. Infos mit allen Updates seit 2016 finden Sie auf www.buergerwind-paf.de.

Über die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen e.G.:
2012 wurde auf Initiative des Energie- und Solarvereines und mit Unterstützung der Stadt Pfaffenhofen die Bürgerenergiegenossenschaft für den Landkreis Pfaffenhofen eG gegründet. Die Bürgerenergie-Genossenschaft will bürgerschaftliches Engagement, klimafreundliche Energieerzeugung und wirtschaftlichen Erfolg untrennbar miteinander verbinden. Sie initiiert und finanziert deshalb Projekte zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm. Die BEG ist mit derzeit rund 770 Mitgliedern eine der aktivsten Bürgerenergiegenossenschaften in Bayern und zudem Gründungsmitglied der Landesvereinigung Bürgerenergie Bayern e.V..

Autor:

Bürgerenergie im Landkreis Pfaffenhofen eG aus Pfaffenhofen

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