Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung 1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn...

  • Pfaffenhofen
  • 20.01.23

Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse und Zweck der Hundehaltung der Stadt melden.Der Hundehalter soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus...

  • Pfaffenhofen
  • 28.03.22

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21

Pfaffenhofen passt Hundesteuer an

Der Pfaffenhofener Stadtrat hat eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer verabschiedet. Vom Bayerischen Innenministerium war im Sommer eine neue amtliche Mustersatzung veröffentlicht, an der sich die Stadtverwaltung orientiert. Der Steuersatz für normale Hunde erhöht sich zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 60 Euro pro Jahr. Besitzer von Kampfhunden müssen künftig 1.000 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Hunde mit sogenanntem Negativzeugnis werden weiterhin wie „normale“ Hunde...

  • Pfaffenhofen
  • 11.12.20

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2016 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 15.04.16
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