Bemessungsgrundlage

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Stadt behält Grundsteuerhebesätze bei

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich entschieden den Hebesatz für die Grundsteuer bei 350% für Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 380% für Grundsteuer B (für Grundstücke) für das Jahr 2025 beizubehalten. Dabei würde auch berücksichtigt, dass ungefähr 10% der Bescheide im Laufe von 2025 noch korrigiert und voraussichtlich nach unten korrigiert werden. Damit ändert sich das Steueraufkommen für 2025 voraussichtlich nur unwesentlich. Der Stadtrat...

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