Öffentliche Bekannmachung
Grundsteuer 2026
Eigentumsstand zum 1. Januar maßgeblich Für die Grundsteuer gilt grundsätzlich: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Steuerpflichtig ist damit für das gesamte Kalenderjahr, wer am 1. Januar eines Jahres im Grundbuch als Eigentümer einge- tragen ist. Warum Verkäufe aus dem Jahr 2025 noch nicht berücksichtigt sind Die Gemeinden können Grundsteuerbescheide nur dann erlassen, wenn ihnen vom Finanzamt ein aktueller Grundsteuermessbescheid für den neuen Eigentümer vorliegt. Dieser Bescheid enthält...