Die schriftliche Prüfung bildet den ersten Teil der Freiwilligen Leistungsprüfungen und überprüft das musiktheoretische Wissen und die Gehörbildungsfähigkeiten der Teilnehmenden. Sie ist individuell an die Anforderungen der jeweiligen Prüfungsstufe angepasst und liefert wichtige Erkenntnisse über den persönlichen Lernfortschritt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Musikschule.
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