Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a- f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Aufgabe eines Lärmaktionsplans ist es, Lärmprobleme zu bewerten und gegebenenfalls Ziele und Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen sowie hierzu Maßnahmen festzulegen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm führt im Vollzug dieser gesetzlichen Regelung eine Lärmaktionsplanung für Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen B 13, der St2045 und der St 2232 in ihrem Gemeindegebiet durch.

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung liegt in der Zeit von

05.07.2017 bis einschließlich 04.08.2017

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, zweites Oberge-schoss öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Während des Auslegungszeitraumes wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, Anregungen zum Entwurf der Lärmaktionsplanung vorzubringen und damit an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Anregungen können schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können;

Pfaffenhofen a. d. lm, 21.06.2017
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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