Amtliche Bekanntmachung: Abstufung der Ortsstraße „Oberer Sparkassenplatz“ zu einem beschränkt öffentlichen Weg
Vollzug des BayStrWG; Abstufung der Ortsstraße „Oberer Sparkassenplatz“ zu einem beschränkt öffentlichen Weg Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.11.2013 einstimmig, den „oberen Sparkassenplatz“, der derzeit als Ortsstraße (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet ist, als beschränkt öffentlichen Weg (Fußgängerzone nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG abzustufen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG...