Zählerprüfamt als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber?

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Das ehemalige Betriebsgebäude der Amperwerke an der Ingolstädter Straße, bekannt auch als Zählerprüfamt, könnte zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber werden. Ein entsprechender Antrag eines Geschäftsmannes auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung liegt der Stadt Pfaffenhofen zur Behandlung im Bauausschuss am Donnerstag, 24. September vor.

Der Landkreis Pfaffenhofen ist bekanntlich auf der Suche nach geeigneten Gebäuden für die Unterbringung von Asylbewerbern. Nach Aussage von Landrat Martin Wolf würde der Landkreis das Zählerprüfamt gern mieten und dort zunächst 200 Asylbewerber unterbringen – wobei diese Zahl durchaus noch steigen könnte.

Bei den Verantwortlichen der Stadt Pfaffenhofen sieht man eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber in kleineren Einheiten wie bisher als erheblich sinnvoller an: „Lieber zehnmal 20, als einmal 200“, betonte Bürgermeister Thomas Herker und zeigte sich deutlich überrascht von der aktuellen Ankündigung des Landkreises, dass die Zahl 200 „erst ein Anfang“ sein könnte und auf Dauer womöglich noch viel mehr Asylbewerber in dem großen Gebäude an der Ingolstädter Straße untergebracht werden sollten.

Mit Hinweis auf die Zustände der Massenunterbringung, die in einigen großen Gemeinschaftsunterkünften bereits zu Problemen geführt haben, fordert Bürgermeister Herker, dass zumindest eine genügende Betreuung der Asylbewerber sichergestellt sein müsse, wenn größere Einheiten unumgänglich würden.

Bedenken haben die Stadtverantwortlichen zudem mit Blick auf das Sportzentrum, das dem Zählerprüfwerk direkt gegenüber liegt. Um hier Probleme mit dem Immissionsschutz auszuschließen, kommt für die Stadt nämlich im näheren Umfeld von Eisstadion, Freibad und Sportstadion seit jeher keine Wohnbebauung in Betracht. Entsprechende Schritte der Bebauungsplanung hatte man daher schon 2013 eingeleitet. In der Sitzung am Donnerstag soll nun vorgeschlagen werden, einen Bereich entlang der Ingolstädter Straße, auf dem auch das Zählerprüfwerk steht, als Gewerbegebiet auszuweisen und damit eine Wohnbebauung auch in Zukunft auszuschließen. Diese Planung soll zugleich durch eine sogenannte Veränderungssperre gesichert werden.

Damit muss aber kein „Nein“ unter allen Umständen verbunden sein. Dabei ist der Stadt die Notwendigkeit, die nach wie vor zunehmenden Flüchtlingsströme zu meistern, selbstverständlich bewusst. Auch und gerade in der aktuellen Situation muss ein wesentliches Ziel die Integration der Asylbewerber in die örtliche Gemeinschaft sein; nicht zuletzt hierfür hat die Stadtverwaltung die Schaffung einer städtischen Koordinierungsstelle Integration vorgeschlagen, über die der Stadtrat ebenfalls am Donnerstag beraten wird.

Für die zeitlich begrenzte Zulassung einer Asylbewerberunterkunft an der Ingolstädter Straße in einem gebietsverträglichen Ausmaß sieht die Stadtverwaltung insofern durchaus die Möglichkeit, in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Investor, Landkreis und Stadt die Rahmenbedingungen einer derartigen Unterkunft so festzulegen, dass eine ausnahmsweise Zulassung eines solchen Bauvorhabens in Frage kommen kann. Auf diese Weise ließe sich auch die von Landrat Wolf angekündigte enge Abstimmung mit der Stadt herbeiführen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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