Amtliche Bekanntmachung: Widmung der "Erich-Kästner-Straße" als Ortsstraße

Vollzug des BayStrWG;

Widmung der „Erich-Kästner-Straße“ als Ortsstraße

Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschloss in seiner Sitzung am 11.12.2014 einstimmig, die „Erich-Kästner-Straße“ als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).

Straßenbezeichnung: „Erich-Kästner-Straße“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der Ortsstraße „Schillerring“)
Endpunkt: km 0,145 (Einmündung in den Wendehammer „Schillerring“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,145
Gesamtlänge: km 0,145
Fl.-Nrn.: 865, Gemarkung Niederscheyern
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Widmungsbeschränkungen: keine

Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 02.01.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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