Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 155 „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ beschlossen. Mit der beabsichtigten Bauleitplanung soll die langfristige Sicherung und Erweiterung des Bestandsbetriebes sowie die planungsrechtliche Grundlage für einen erweiterten Abbau des Kiesvorkommens geschaffen werden.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 24/1 Teilfläche, 24/5 Teilfläche, 24/6, 24/7, 105/3, 105/4, 107, 108, 109/3 und 114 der Gemarkung Eberstetten. Es befindet sich südwestlich des ehemaligen Deponiegeländes, direkt an der St 2045, östlich vom Gewerbegebiet Kuglhof und ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 155 „Sondergebiet – Kiesabbau, Recycling und Beton“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, liegen nunmehr in der Zeit von

Dienstag, 29.10.2019 bis einschließlich Montag, 09.12.2019

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Sitzungsbuchauszug). Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Art der vorhandenen Informationen
Boden Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung, Deponienutzung, Kiesabbau
Wasser Aussagen zu Grundwasser und Hangwasser sowie bestehendem Oberflächenwasser im Planbereich
Klima/Luft Lage an Frischluftschneise, Funktion des Baumbestandes für Lufthygiene, teilweise Lage innerhalb eines Talraumes
Tiere, Pflanzen und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) – Untersuchung
Lebensräume betroffener Arten (insbes. Zauneidechse, Fledermäuse, Uhu),
Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von
Eingriffen, Aussagen zu Rodungsbereichen
Mensch und seine Vorbelastung durch Deponie und Lage an der St 2045,
Gesundheit Beeinträchtigung durch Staub, schalltechnische Untersuchung,
Verkehrsuntersuchung
Kultur- und sonstige keine Hinweise auf Bau- oder Bodendenkmäler, Aussagen zu
Sachgüter Baukultureller Gestaltung
Landschaftsbild/ Aussagen zu wirksamer Eingrünung, Kiesabbau und Baukultureller
Ortsbild Gestaltung, Lage zum Teil innerhalb eines Talraumes

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.10.2019

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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