Mit dem seit Januar 2017 neuen Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung eingeleitet. Was bedeutet die neue Reform aber konkret für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen? Was müssen die Personen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchten, beachten? Wie können sich Betroffene und Angehörige optimal auf den Begutachtungstermin vorbereiten?
Auf diese und weitere Fragen, die im Zusammenhang mit den Neuerungen und Leistungsansprüchen in der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen, stehen die Referenten der Arbeitsgruppe Pflege, Inklusion, Behinderung des Bündnis Familie Landkreis Pfaffenhofen Rede und Antwort.
Beginn: 15.00 Uhr im Hofbergsaal, Eintritt frei, keine Anmeldung notwendig
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