Nicht artgerechte Kaninchenhaltung – Verfahren wird eingestellt

Aus der Hölle ins Idyll. So leben die geretteten Kaninchen seit ihrer Befreiung    (Foto: Tina Glawion)
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„Schlimme Bilder, noch schlimmere Zustände“ – mit dieser Überschrift veröffentlichte der Tierschutzverein Pfaffenhofen im Herbst vergangenen Jahres einen Bericht über einen besonders unappetitlichen Fall von Tierquälerei. Jetzt wurde dieser Fall vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verhandelt. Zwei Züchter müssen jeweils 300 Euro zahlen.

Ein Kaninchenzüchter und dessen Ehefrau hatten über einen längeren Zeitraum hinweg trotz Kritik und Ermahnungen des Veterinäramtes Kaninchen „nicht artgerecht gehalten“. Verschiedene Medien berichteten damals über den Fall.

Was „nicht artgerecht“ konkret bedeutete, konnten Mitarbeiter des Pfaffenhofener Tierschutzvereins persönlich erleben, als sie die Anlage Im August vergangenen Jahres räumten – zusammen mit der Polizei und Mitarbeitern des Veterinäramtes.

Kot, Mist und verendete, teilweise bereits mumifizierte Tiere reichten bis unter die Decke. So hoch, dass einige Tiere ihre Köpfe nicht gerade halten konnten, von aufrechtem Stehen ganz zu schweigen. Noch lebende Tiere und Tierkadaver waren in den stockdunklen Verschlägen eingepfercht. Der Gestank sei „unerträglich“ gewesen, berichteten Augen- (und Nasen-) Zeugen der Aktion. Mehrfach seien den Tieren „anhaltende Schmerzen" zugemutet worden, warf die Staatsanwaltschaft anschließend den Beklagten vor.

Ergebnis der Verhandlung am 30. April: Die Anklage wurde fallen gelassen gegen jeweils 300 Euro Zahlung vom Angeklagten und dessen Ehefrau. Der Betrag kann in Raten bezahlt werden.

„Lediglich 600 Euro! Das ist ein Witz, da steckt soviel Tierleid dahinter", sagt Sandra Lob, die Leiterin der Tierherberge. Manuela Braunmüller will sich zu diesem Ergebnis ausdrücklich nicht im Namen des Tierschutzvereins  äußern, dessen Vorstand sie ist. Als Privatperson redet sie Klartext. Sie findet das “schlicht Scheiße“.


Mit dem Sonderzug ins Paradies

Dr. Maike Schäfer ist Ärztin und Sachgebietsleiterin beim Veterinäramt Pfaffenhofen. Sie kann dem Richterspruch auch Gutes abgewinnen – wenn auch mit Einschränkungen: „Ich bin seit zwei Jahren mit dieser Sache beschäftigt. Natürlich kann ich damit emotional nicht befriedigt sein. Sachlich betrachtet ist das ursprüngliche Ziel aber erreicht: Gegen den Züchter wurde ein Haltungsverbot von Kaninchen ausgesprochen. Damit ist so gut wie ausgeschlossen, dass der Fall sich wiederholt.“

Doch es gibt auch gute Nachrichten. Für die hübschen, rötlich-braunen „Burgunder“-Kaninchen hat sich das Schicksal seit der Beschlagnahme um 180 Grad gedreht, berichtet der Tierschutzverein. Man habe nach ihrer Sicherstellung einen Traumplatz für sie gefunden, heißt es. Statt in einem muffigen, stockdunklen Verlies leben sie jetzt in einem sonnigen, luftigen Gehege. Zusammen mit kleinen und großen Kätzchen, freilaufenden Hühnern und anderem Getier, sind Tag und Nacht draußen. Sogar das Futter werde geteilt. „Wobei natürlich jede Tierart sich seine Lieblingsleckereien herauspickt.“

Die Tierschützer strahlen: Es sei eine Pflegestelle, bei der diese Kaninchen sich „sogar im Paradies kaum weiter werden verbessern können“. 

Der Verein will in Kürze einen ausführlichen Bericht mit vielen Fotos zum neuen Leben dieser Tiere veröffentlichen.

Paul Ehrenreich

Tierschutzverein Pfaffenhofen e.V.   An der Weiberrast 2     85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm

Autor:

Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. aus Pfaffenhofen

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