Die Betriebskosten, auch Nebenkosten genannt, werden oft als "zweite Miete" bezeichnet. Zahlreiche Vorschriften und steigende Energiekosten machen die korrekte Umlage und Abrechnung für Vermieter und Mieter von Wohnimmobilien gleichermaßen wichtig. Sonst sind Konflikte vorprogrammiert. Ich erkläre Ihnen die wichtigsten Punkte der Betriebskostenabrechnung nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung: Was sind Betriebskosten, unter welchen Voraussetzungen können diese auf den Mieter umgelegt werden, wie müssen die einzelnen Kostenpositionen aufgeteilt werden, welchen formellen Anforderungen (Inhalt der Abrechnung, Frist) muss eine Abrechnung entsprechen?
Dr. Andreas Höckmayr, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Realschule, Raum CK11
Mo, 26.02.18, 19.00 - 20.30 Uhr, 8 €
Keine Abendkasse, Anmeldung erforderlich.
Anmeldung und Auskunft bei der vhs-Pfaffenhofen unter Tel.: 08441 490480
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