Inzidenz unter 100
Was ab 18. und 19. Mai neu ist

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz fünf Mal in Folge unter 100 lag, gibt es in Pfaffenhofen einige Lockerungen der Corona-Regeln ab 18. und 19. Mai 2021.

Handel und Shopping - mit (Sofort-)Termin, aber ohne Test ab 18. Mai:

  • Die Ladengeschäften sind geöffnet - es braucht nur einen (Sofort-)Termin und die obligatorische Erfassung der Kontaktdaten („Click & Meet“).
  • Die Testpflicht entfällt.

Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios - was sich ab 18. Mai ändert:

  • Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig.
  • Die Testpflicht entfällt, die Terminpflicht und Kontaktnachverfolgung aber bleiben.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen - was ab 18. Mai gilt:

  • Private Zusammenkünfte sind wieder möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung finden keine Anwendung auf vollständig gegen Corona geimpfte Personen ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung sowie Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt.
  • Bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Nächtliche Ausgangssperre - was ab 18. Mai gilt:

  • Die nächtliche Ausgangssperre ist wieder aufgehoben.

Biergärten, Terrassen und Außengastronomie - diese Regeln gelten ab 19. Mai:

  • Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein Testnachweis für die Tischgäste erforderlich.
  • Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • An einem Tisch darf neben dem eigenen noch ein weiterer Hausstand sitzen, insgesamt aber nicht mehr als fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet).
  • Eine Reservierung oder ein (Sofort-)Termin mit Dokumentation der Kontakte ist erforderlich.
  • Die Schließung muss spätestens um 22 Uhr erfolgen.
  • Zusätzlich gelten die bekannten Hygienemaßnahmen, etwa eine FFP2-Maskenpflicht oder die Abstandsregeln.

Kinos - was ab 19. Mai möglich ist:

  • Kinogänger brauchen einen aktuellen negativen Testnachweis.
  • Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • Zudem muss auch sichergestellt sein, dass die Kontaktnachverfolgung möglich ist.
  • Auch hier gelten die üblichen Hygienemaßnahmen wie FFP2-Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregeln.

Sport - das ändert sich ab 19. Mai für Indoor- und Outdoor-Aktivitäten:

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist zugelassen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.
  • Vollständig gegen Corona geimpfte Personen und Genesene sowie Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
  • Die Ausübung von Sport ist dann mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Freien möglich.
  • Der Innenbereich von Fitnessstudios bleibt leider nach wie vor geschlossen

Schulen - was ab 18. Mai gilt:

  • An allen Schulen findet wieder für alle Jahrgangsstufen Präsenzunterricht statt, sofern dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. 
  • Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Mittagsbetreuung setzt voraus, dass sich die Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

Kitas

  • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen, d.h. die Betreuung muss in festen Gruppen erfolgen.

Pressemitteilung des Landratsamts Pfaffenhofen

Autor:

WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

Frauenstraße 36, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm
+49 8441 405500
info@wsp-pfaffenhofen.de
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