Mikrozensus 2017 im Januar gestartet - Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2017 wird in Bayern, wie im gesamten Bundesgebiet, wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und sie können sich mit einem Ausweis des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.

Nach Mitteilung des Landesamtes werden im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, mit der bereits seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt werden. Wie es in der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik heißt, enthält die diesjährige Befragung zudem noch Fragen zur Gesundheit, zu Körpergröße und Gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Landesamt weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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