Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grund- und Gewerbesteuer

Öffentliche Zahlungsaufforderung
 
Am 15. August 2017sind zur Zahlung fällig:
 
Grundsteuer A und B für 3. Kvj. 2017
 
Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Rate 2017
 
BargeldloseZahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
 
Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm, IBAN:DE85 7215 1650 0000 0000 18, BIC: BYLADEM1PAF
 
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG, IBAN: DE61 7216 08180000 0560 06, BIC: GENODEF1INP
 
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm, IBAN: DE35 72120078 6640 1420 04, BIC: HYVEDEMM426
 
Hallertauer Volksbank eG, IBAN: DE877219 1600 0000 0640 09, BIC: GENODEF1PFI
 
Bei Gebühren- bzw.Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
 
Um denZahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
 
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
 
Pfaffenhofen a.d.Ilm,25.07.2017
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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