Bekanntmachung: Erneute öffentliche Auslegung zum "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II"

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld II" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat sich in seiner Sitzung am 17.05.2018 mit den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die dabei gefassten Beschlüsse wurden in den Planunterlagen ergänzt und die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1253, 1254, 1260, 1265/12, 1288/2, 1288/3, 1289, 1290, 1290/2, 1291 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1257, 1265/2, 1279/1, 1282, 1288/2, 1288/6, 1292, 1350/4 jeweils Gemarkung Pfaffenhofen und erweitert den Geltungsbereich des bisherigen Gewerbegebiets Sandkrippenfeld Richtung Süden. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die Auslegungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt. Die überarbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Montag, 28.05.2018 bis einschließlich Dienstag, 12.06.2018

während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die umweltbezogenen Informationen, die in der Begründung mit Umweltbericht, der Baugrunduntersuchung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Sitzungsbuchauszug) enthalten sind. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (jeweils Schutzgut - Art der vorhandenen Informationen):

Boden - Baugrunduntersuchung, Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung
Wasser - Baugrunduntersuchung, Aussagen zum Grundwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden
Klima/Luft - Lage an Frischluftschneise
Tiere und Pflanzen - Biotope sowie Hinweise auf seltene Pflanz- und Tierarten im Plangebiet und -umfeld, Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen
Mensch (Lärmimmissionen) - Vorbelastung durch Nähe zur Anton-Schranz-Straße (St 2045)
Kultur- und Sachgüter - In der Nähe befindliche Bodendenkmäler (ca. 400 m südöstlich vom Plangebiet)
Landschaftsbild/Erholung - Ein- bzw. Anbindung an bestehende Gebiete, Aufbau eines begrünten Ortsrands

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.05.2018
I.A.
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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