Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157 „Pfaffelleiten“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 157 „Pfaffelleiten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ gefasst.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 130.000 m². Es befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Pfaffenhofen und wird durch die Äußere Moosburger Straße im Norden sowie die Wohnbebauung am Schlehenhag im Westen begrenzt. Im Süden reicht der Geltungsbereich bis zu der Wasserreserve bzw. dem Sendemast. Ca. 5 km östlich des Planungsgebietes verläuft die A9. Das Areal ist über den Weißdornweg erschlossen. Östlich und südlich angrenzend liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Ziel der Planung ist es, ein Wohnquartier mit hohem Identifikationspotential, übersichtlicher Gliederung und hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Montag, 28.05.2018 bis einschließlich Freitag, 06.07.2017

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.05.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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