Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans „Schrenkstraße“

2Bilder

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 „Schrenkstraße“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 „Schrenkstraße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 1389/8, 1389/11, 1389/7, 1389/9, 1389/10, 1389/Teilfläche, 1389/16, 1389/13, 1389/14, 1389/12, 1389/6, 1389/5, 1389/4, 1389/3, 1389/2, 1385/8, 1385/4, 1385/9, 1385/3, 1385/6 und 1385/21 Gemarkung Pfaffenhofen. Er erstreckt sich westlich entlang der Schrenkstraße, ausgenommen die erste Häuserzeile nördlich der Kohnlestraße, hin zur Lettnerstraße und verlängert sich dort weiter von der Lettnerstraße über die ersten beiden Häuserzeilen nördlich der Kohnlestraße Richtung Osten und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung des Quartiers im Planumgriff bezüglich der verkehrstechnischen Belastung, dem Ortsbild und der baukulturellen Gegebenheit. Insbesondere sollen typische Strukturen, deren Qualität im Sinne der Gesamtstadt schützenwert erscheint, im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Montag, 27.08.2018 bis einschließlich Freitag, 05.10.2018

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Verwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.08.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

52 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.