Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 "Schrenkstraße" und Erlass einer Veränderungssperre

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 "Schrenkstraße" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 171 "Schrenkstraße" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 07.09.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 171 "Schrenkstraße" beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, insbesondere typische Strukturen deren Qualität im Sinne der Gesamtstadt schützenswert erscheint, im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen vor einer unverträglichen Nachverdichtung zu bewahren.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 1389/8, 1389/11, 1389/7, 1389/9, 1389/10, 1389/Teilfläche, 1389/16, 1389/13, 1389/12, 1389/6, 1389/5, 1389/4, 1389/3 und 1389/2, Gemarkung Pfaffenhofen. Er erstreckt sich westlich und östlich entlang der Schrenkstraße bis zur nordöstlichen Ecke Gritschstraße/Lettnerstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 07.09.2017 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 171 "Schrenkstraße", also für die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 1389/8, 1389/11, 1389/7, 1389/9, 1389/10, 1389/Teilfläche, 1389/16, 1389/13, 1389/12, 1389/6, 1389/5, 1389/4, 1389/3 und 1389/2, Gemarkung Pfaffenhofen eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich westlich und östlich entlang der Schrenkstraße bis zur nordöstlichen Ecke Gritschstraße/Lettnerstraße und ist im Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.09.2017
Albert Gürtner
2. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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