Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung
Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2024

Am 15. März 2024 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2024 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm                             IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18                                                                                        BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG           IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06...

  • Pfaffenhofen
  • 05.03.24

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft,...

  • Pfaffenhofen
  • 19.01.24

Hundesteuersatzung
Hunde bitte anmelden!

Hunde können sie mit Stolz tragen: die Pfaffenhofener Hundemarke. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Hund in Pfaffenhofen angemeldet ist. Sie muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks getragen werden. Ist der Hund bisher noch nicht angemeldet, kann dies jederzeit nach-geholt werden. Die Jahresgebühr beträgt 60 Euro. Die Anmeldung und die aktuelle Hundesteuersatzung mit ausführlichen Informationen, ist unter pfaffenhofen.de/hundesteuer zu finden. Ersatz der Hundemarke Ist...

  • Pfaffenhofen
  • 28.09.23

Öffentliche Zahlungsaufforderung
Hundesteuer 2023

Öffentliche Zahlungsaufforderung Am 15. März 2023 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2023 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende...

  • Pfaffenhofen
  • 02.03.23

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung 1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn...

  • Pfaffenhofen
  • 20.01.23

Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse und Zweck der Hundehaltung der Stadt melden.Der Hundehalter soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus...

  • Pfaffenhofen
  • 28.03.22

Öffentliche Zahlungsaufforderung
Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2022

Am 15. März 2022 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2022 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das...

  • Pfaffenhofen
  • 09.03.22

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21

Öffentliche Zahlungsaufforderung
Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2021

Am 15. März 2021 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2021 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das...

  • Pfaffenhofen
  • 01.03.21

Öffentliche Bekanntmachung
Kindertageseinrichtungssatzung, Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kita und Hundesteuersatzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 die Neufassung der Satzung für die Kindertages-einrichtungen der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertageseinrichtungssatzung), der Satzung über die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte) sowie der Hundesteuersatzung für die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm beschlossen. Die Satzungen treten am 01.01.2021 in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Satzungen in der Zeit von Montag,...

  • Pfaffenhofen
  • 17.12.20

Bekanntmachung
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt auf Grundlage des Artikels 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) folgende: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer § 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das...

  • Pfaffenhofen
  • 16.12.20

Pfaffenhofen passt Hundesteuer an

Der Pfaffenhofener Stadtrat hat eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer verabschiedet. Vom Bayerischen Innenministerium war im Sommer eine neue amtliche Mustersatzung veröffentlicht, an der sich die Stadtverwaltung orientiert. Der Steuersatz für normale Hunde erhöht sich zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 60 Euro pro Jahr. Besitzer von Kampfhunden müssen künftig 1.000 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Hunde mit sogenanntem Negativzeugnis werden weiterhin wie „normale“ Hunde...

  • Pfaffenhofen
  • 11.12.20

Bekanntmachung
Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bei der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm anmelden. Außerdem ist der Stadt zu melden, wenn der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird bzw. wenn der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist. 2. An- und Abmeldungen können an folgenden Stellen...

  • Pfaffenhofen
  • 23.10.20

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 30.04.2019 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.01 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder...

  • Pfaffenhofen
  • 10.04.19

Öffentliche Zahlungsaufforderung: Hundesteuer 2019

Am 15. März 2019 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2019 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das...

  • Pfaffenhofen
  • 01.03.19

Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 30.04.2018 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 27.03.18

Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer

Am 15. März 2018 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2018 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Hallertauer Volksbank eG IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09 BIC: GENODEF1PFI Bei Gebühren- bzw....

  • Pfaffenhofen
  • 27.02.18

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 12.05.2017 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 18.04.17

Öffentliche Zahlungsaufforderung: Hundesteuer 2017

Am 15. März 2017 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2017 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Hallertauer Volksbank eG IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09 BIC: GENODEF1PFI Bei Gebühren- bzw....

  • Pfaffenhofen
  • 10.03.17

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2016 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 15.04.16

Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer 2016

Am 15. März 2016 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2016 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Hallertauer Volksbank eG IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09 BIC: GENODEF1PFI Bei Gebühren- bzw....

  • Pfaffenhofen
  • 11.03.16

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden. Außerdem ist der Stadt zu melden, wenn der Hund veräussert oder sonst abgeschafft wird bzw. wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist. 2. An- und Abmeldungen können an folgenden Stellen...

  • Pfaffenhofen
  • 23.06.15

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm anmelden. Außerdem ist der Stadt zu melden, wenn der Hund veräussert oder sonst abgeschafft wird bzw. wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist. 2. An- und Abmeldungen können an folgenden Stellen...

  • Pfaffenhofen
  • 26.05.15

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer - Hunde müssen bis 20. Mai angemeldet werden

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2015 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.15
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