Schneeräumpflicht für Anlieger

Im Pfaffenhofener Rathaus beschweren sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, weil ihre Straßen bzw. Gehwege nicht geräumt sind. Die Stadt weist daraufhin, dass Wohnstraßen nicht mehr geräumt und gestreut werden. Die Anwohner der Straßen werden gebeten, die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen (ca. 1 m breit), damit Fußgänger hier gefahrlos gehen können. Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergibt sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17.02.2006, die auch auf der städtischen Homepage eingesehen werden kann. Darin ist auch geregelt, dass, sollte kein Gehweg vorhanden sein, grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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