Stadtrat erlässt Grünanlagensatzung

Der Pfaffenhofener Stadtrat hat in seiner Sitzung am 7. September eine Grünanlagensatzung erlassen. Dabei geht es der Stadt Pfaffenhofen nicht um eine weitere Reglementierung, sondern vielmehr darum, den Freizeit- und Erholungswert des neuen Bürgerparks und des Natur- und Freizeitparks zu erhalten und zugleich die Interessen der Anlieger zu schützen.

Das Gelände soll auch nach dem Ende der Gartenschau ein beliebter Ort bleiben, an dem sich die Bürger in Gruppen oder einzeln in ihrer Freizeit aufhalten können. Während der Gartenschau war das Areal eingezäunt und wurde von einem Ordnungsdienst überwacht. Der Zutritt endete in der Regel am frühen Abend. Damit war ausgeschlossen, dass auf dem Gelände spätabends oder nachts gefeiert wurde oder dass Blumenbeete zerstört wurden.
Um den Freizeitwert der Anlage zu bewahren, Verschmutzungen oder Verwüstungen sowie nächtlichen Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf die Bedürfnisse der Anlieger zu nehmen, erachtete die Stadtverwaltung den Erlass einer Satzung als notwendig. Damit werden verbindliche Benutzerregelungen aufgestellt und auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich.

Ein Satzungsentwurf war den Fraktionen bereits vor der Sommerpause ausgehändigt worden, und auch eine Vorberatung hatte bereits in der Sitzung Ende Juli stattgefunden. Jetzt beschloss der Stadtrat die Satzung, die nicht nur für die Grünflächen und Parkanlagen der „Natur in Pfaffenhofen 2017“ gilt, sondern auch für alle Spiel- und Bolzplätze in der Stadt und den Ortsteilen.

Die Kernaussagen der Satzung betreffen vor allem das Verhalten in den Grünanlagen und das Mitführen von Hunden und anderen Tieren. So wird z. B. das Betreten von Blumenpflanzungen verboten und auch das Fahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen wird untersagt. Hunde dürfen in den Rasenflächen nicht laufen gelassen werden und dürfen die Grünanlagen nicht verunreinigen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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