Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. März 2015 ist zur Zahlung fällig:

Hundesteuer 2015

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Kto.Nr.: 18 (721 516 50)

Postbank München
IBAN: DE95 7001 0080 0064 6128 01
BIC: PBNKDEFF
Kto.Nr.: 646 12 - 801 (700 100 80)

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
Kto.Nr.: 56 006 (721 608 18)

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Kto.Nr.: 6640 142 004 (721 200 78)

Hallertauer Volksbank Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE87 7219 1600 0000 0640 09
BIC: GENODEF1PFI
Kto.Nr.: 64 009 (721 916 00)

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, Februar 2015
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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