Stadtverwaltung zu den Grundlagen des Hallenbad-Beschlusses

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Rund um den Neubau eines Hallenbades hat der jüngste Stadtratsbeschluss für Irritationen gesorgt. Kritisiert wird, der Stadtrat habe eine so genannte „Luxusvariante“ für 26 Mio. € beschlossen – obwohl im Bürgerentscheid 2016 ein maximaler Kostenrahmen von 15 Mio. € zugrundegelegt worden war. Zu den Grundlagen des Beschlusses weist die Stadtverwaltung auf folgendes hin.

Der Stadtrat hatte die Verwaltung in der Sitzung vom 27. Juli 2017 beauftragt, die Möglichkeit der Erweiterung des Bades um eine Sauna-Anlage zu untersuchen. Zwar steigen nach diesen Untersuchungen die Baukosten für das Freizeitbad mit einer Saunaanlage auf 20 Mio. €; die jetzt beschlossene Erweiterung hält effektiv aber den 2016 vorgegebenen Kostenrahmen ein. Die Gesamtprojektkosten von 26 Mio. € enthalten Kosten, die nicht zum eigentlichen Bad-Neubau gehören, außerdem sind zusätzliche Einnahmen und Erstattungen zu erwarten: Zum einen konnte statt der ursprünglich angenommenen Zweifachübungsstätte die Anerkennung einer Dreifachübungsstätte erreicht werden. In puncto Finanzen ist erfreulich, dass sich dadurch Förderungen bzw. Zuschüsse erhöhen. Insgesamt bedeutet dies knapp 2,5 Mio. € zusätzlich. In den Annahmen von 2016 war außerdem nur eine teilweise Rückerstattung der Vorsteuer angesetzt worden; tatsächlich ist die Vorsteuer in größerem Umfang erstattbar, dies ergibt einen Einnahmebetrag von zusätzlichen 4 Mio. €.
In den nun genannten Gesamtprojektkosten von 26 Mio. € enthalten sind außerdem knapp 1,8 Mio. €, die in jedem Fall für den Abriss der Gerhardinger Schule und das anschließende Herrichten des Grundstückes entstehen würden – unabhängig von der Art der Nutzung. Außerdem sind nun die Kosten eines Parkhauses eingerechnet, das die Stellplatzsituation für Dreifachhalle, Bad, Veranstaltungshalle der Mittelschule und das gesamte Schulzentrum verbessern wird.

Ein ausdrückliches Ziel des Stadtrates, im Bürgerentscheid ebenfalls genannt, war eine Begrenzung der Neuverschuldung durch die großen Investitionsmaßnahmen auf maximal 20 Mio. €. Die aktuelle positive Entwicklung der Gewerbesteuersituation übertrifft die vorsichtigen Annahmen von 2016 erheblich. Die deutlich bessere Finanzlage lässt eine zusätzliche Investition für eine Sauna, die in der Bürgerbefragung von der Bevölkerung ähnlich wie Rutsche und Spielgeräte befürwortet wurde, ohne Auswirkungen auf diese Schuldenobergrenze zu.

Daneben hat die betriebswirtschaftliche Expertise der Fachleute ergeben, dass sich durch einen erfolgreichen Saunabetrieb im Ergebnis die Gesamtbetriebskosten des Bades positiv beeinflussen lassen.

Eine Übersicht der jeweiligen Kostenanteile ist der Tabelle zu entnehmen.

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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